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Das Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit hat eine innovative, fachliche Schulung z.Th.: „Vorbereitung des Personals zur Verwaltung von zweisprachigen Schulen in Polen" mit Erfolg abgeschlossen

Am 15. und 16. Juni fand in Sakrau/Zakrzów die innovative, fachliche Schulung z.Th. „Vorbereitung des Personals zur Verwaltung von zweisprachigen Schulen in Polen", die durch das Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit veranstaltet wurde, statt.

Die 25 Teilnehmer der Schulung stammen aus der Umgebung der Deutschen Minderheit, dem Lernpersonal wie auch aus den Bildungseinrichtungen aus den Woiwodschaften Oppeln und Schlesien. Die Referenten waren Experten auf dem Gebiet des bilingualen Unterrichtens. Sie haben den Teilnehmern die notwendigsten Informationen, die für die Gründung und Verwaltung von bilingualen Schulen von Bedeutung sind, vermittelt. Dabei gingen sie auf die rechtlichen wie auch finanziellen Aspekte bei dem Aufbau einer dementsprechenden Einrichtung detailliert ein.

Herr Marcin Tumulka hat in den zwei Tagen die Schulung erfolgreich moderiert. Die Schulung wurde durch Vorträge zweier Gäste aus Warschau eröffnet: Herr Dobiesław Rzemieniewski aus dem Ministerium für Verwaltung und Digitalisierung und Frau Grazyna Płoszajska aus dem Ministerium für Bildung. Während des ersten Vortrags zum Thema der Politik des polnischen Staates unter dem Aspekt der Bedürfnisse der Minderheit in der Bildung, stellte Herr Rzemieniewski die kulturelle Identität als das wichtigste Ziel der Nationalpolitik des Polnischen Staates heraus. Er betonte, dass die Grundaufgabe des Polnischen Staates das Schaffen der rechtlichen und finanziellen Verhältnisse ist, die die Menschen dazu anspornen ihre Rechte zu nutzen. Dazu ist jedoch die Aktivität der Minderheit und der Dialog zwischen der Minderheit und dem Staat notwendig, der nur durch eine enge Zusammenarbeit der DMI, der Selbstverwaltung und dem Staat möglich ist. Herr Rzemieniewski erinnerte auch die Teilnehmer, bzw. Eltern daran, dass sie das Recht haben, einen Antrag in der Schule zu stellen, um ihren Kindern die Möglichkeit zu geben, die Deutsche Sprache als Sprache der Minderheit zu lernen. Die Vertreterin des Ministeriums für Bildung, Frau Płoszajska, hat während ihres Vortrages zum Thema der Gesetzgebung im Bereich der Minderheitenbildung und der veränderten Verordnung bzgl. der Minderheitenbildung in Schulen und Kindergärten, ausführlich die Anordnung des Ministers der Nationalen Bildung über die Bedingungen und die Art der Unterstützung, zur Erhaltung der nationalen und ethnischen Identität, erläutert. Sie betonte die Tatsache, dass der Schuldirektor verpflichtet ist, auf den schriftlichen Antrag der Eltern einzugehen, einen Minderheits-Sprachunterricht in einem Kindergarten oder einer Schule, zu veranstalten. Frau Płoszajska hat auch die Verordnung des Ministeriums für Bildung (vom 14. April 2012) vorgestellt, in der die Änderungen im Lehrplan vorhandenen sind. Sie unterstrich auch, dass die Selbstverwaltung nicht verpflichtet ist, Fächer wie Religion oder Minderheitssprache, die auf den Wunsch der Eltern durch entsprechende Verordnungen geregelt werden, kostenlos zu realisieren. Den ersten Tag der Schulung, hat der Anwalt Waldemar Piontek beendet, der ausführlich erklärte, wie man einen Verein gründen kann. Er erklärte auch alle rechtliche Hinweise. Herr Piontek veranschaulichte nicht nur die Möglichkeiten der Vereinsgründung durch Eltern, sondern auch durch Lehrer als Gründungskörper. Er besprach auch die Verordnung über „die Gründung von Vereinen“ vom 7.04.1989 und betonte, dass die Grundbedingung zur Vereinsgründung eine Willenserklärung von mindestens 15 Personen ist. Er zählte auch die notwendigsten Dokumente auf. Dazu zählten eine Liste der Gründungsmitglieder mit ihren grundlegenden Personalien, der Antrag, die Satzung und das Protokoll von der Wahl des Gründungskomitees.

Den zweiten Tag der Schulung hat Frau Halina Bilik, Leiterin der oppelner Schulaufsichtsbehörde für Bildung, eröffnet. Sie sprach über die Normen der öffentlichen und nicht öffentlichen Schulen sowie über die Aspekte der Gründung einer Vereinsschule. Sie erläuterte den Begriff der öffentlichen Schule und erklärte, wann eine nicht öffentliche Schule eine Berechtigung einer öffentlichen bekommen kann. Sie legte auch einen ausführlichen Vergleich der beiden Schularten vor. Frau Bilik veranschaulichte auch die Regeln der Finanzierung der öffentlichen und der nicht öffentlichen Schulen, wozu sie auch die entsprechenden Artikel des Schulgesetzes vorstellte. Während des nächsten Auftrittes hat Herr Waldemar Gaida, Spezialist für das Bildungswesen im Bereich der Minderheitenbildung, das Vademecum  dessen Redakteur er ist, vorgestellt. Es ist ein Ratgeber, der die Rolle der Minderheitensprache als Minderheitensprache in der Praxis darstellt. Die Teilnehmer haben auch mit Neugier das Referat von Frau Dr. Małgorzata Wysdak, der Gründerin des Verbandes "ProLiberis Silesiae" in Raschowa/Raszowa, angehört. Frau Wysdak hat auch die Beispiele der guten Praxis in der Aktivität der Vereinsschule und deren Auswirkungen auf die Zweisprachigkeit besprochen. Ihren Vortrag bereicherte sie durch eigene Erfahrungen und Beobachtungen, die sie in der Schule und Kindergärten in Raschau/Raszowa sammeln konnte. Als eine Ergänzung zum Thema der Verbände hat Herr Arnold Donitza, der Gründer der öffentlichen Verbandsgrundschule zur Förderung des Dorfes Zuzella/Żużela, sich mit den Teilnehmern über seine Erfahrungen im Bereich der Erhaltung der Verbandsschule, unterhalten und die damit zusammenhängen Probleme erörtert. Herr Donitza betonte auch die Wichtigkeit des Statuts des Verbandes und eine sehr große Rolle des Vorstands, der alle Beschlüsse zur Verwaltung des Vereins trifft. Er ermutigte auch zu der Zusammenarbeit von Verein und Gemeindeamt, durch die mittels eines unterzeichneten Vertrags eine kostenlose Vermietung freier Räume  ermöglicht werde kann, was sich positiv auf die Finanzlage des Vereins auswirken kann. Der Vortrag von Herrn Donitza wurde mit einer lebhaften Diskussion zwischen den Teilnehmern und den übrigen Referenten beendet. Vor allem das Thema der Subvention stand wiederholt im Mittelpunkt. Die Referenten wie auch die Teilnehmer kamen zu dem Entschluss, dass die Subvention sich von Jahr zu Jahr reduzieren. Sie werden jedes Jahr neu berechnet, wodurch die Verbände gezwungen sind, nach anderen Ressourcen von „Außen“ zu suchen. Dazu zählt beispielsweise der Europäischer Fond. Während der Diskussion hatten die Teilnehmer den direkten Kontakt mit den Spezialisten und die Möglichkeit alle ihre Fragen umfassend beantworten zu lassen.

Der detaillierte Bericht von der Schulung so wie alle Referate werden auf der Internetseite www.bilingua.haus.pl zum herunterladen veröffentlicht.

 



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KONTAKT INFO
Beata Majnusz, 

tel. 77 402 51 05,

e-mail: beata.majnusz@haus.pl

UNTERSTÜTZER

Veranstalter:

Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit

www.haus.pl

Finanzierung:

Das Projekt wird vom Ministerium für Verwaltung und Digitalisierung gefördert