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Liebe Eltern, ihr Kind kann sowohl im Kindergarten als auch in der Schule vom Recht auf Unterricht der deutschen Sprache als Minderheitensprache Gebrauch machen.

Der Antrag auf Minderheitenunterricht kann bei der Kindergarten- bzw. Schulanmeldung zusammen mit anderen Dokumenten eingereicht werden. Auch nach der Anmeldung kann der Antrag bis zum 30. April jeden Jahres eingereicht werden.

 

 

 

 

Denk daran: mit Deutsch ist es einfacher!

Das Antragsformular und weitere Informationen zum Thema der Kampagne gibt es auf unserer Internetseite www.bilingua.haus.pl.

Die Kampagne wird vom Haus der deutsch-polnischen Zusammenarbeit und dem Verband der deutsch sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen realisiert und  aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern finanziert.



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KONTAKT INFO
Katarzyna Czech

Tel.: 77 40 25 105

Fax: 77 40 25 115

E-Mail: katarzyna.czech@haus.pl