Satzung
ARTIKEL X: DER GESCHÄFTSFÜHRER
Der Geschäftsführer, fest angestellt:
- führt die laufenden Geschäfte des Trägervereins im Rahmen dieser Satzung, der Richtlinien des Vorstands und des Haushaltsplans,
- führt die Buchhaltung und stellt die Jahresberichte auf,
- erstattet Berichte an die Mitgliederversammlung,
- stellt den Haushaltsplan auf,
- verfügt über das Vermögen des Trägervereins,
- stellt die Mitarbeiter des Trägervereins im Rahmen des von der Mitgliederversammlung be-schlossenen Haushaltsplans ein,
- im Rahmen der Satzung beantragt bei deutschen, polnischen und anderen Institutionen Zu-wendungen und Sachspenden. Der Geschäftsführer ist verantwortlich für die satzungsgemäße und zielgerichtete Verwendung der Mittel.
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