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Satzung
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ARTIKEL X: DER GESCHÄFTSFÜHRER


Der Geschäftsführer, fest angestellt:
  1. führt die laufenden Geschäfte des Trägervereins im Rahmen dieser Satzung, der Richtlinien des Vorstands und des Haushaltsplans,
  2. führt die Buchhaltung und stellt die Jahresberichte auf,
  3. erstattet Berichte an die Mitgliederversammlung,
  4. stellt den Haushaltsplan auf,
  5. verfügt über das Vermögen des Trägervereins,
  6. stellt die Mitarbeiter des Trägervereins im Rahmen des von der Mitgliederversammlung be-schlossenen Haushaltsplans ein,
  7. im Rahmen der Satzung beantragt bei deutschen, polnischen und anderen Institutionen Zu-wendungen und Sachspenden. Der Geschäftsführer ist verantwortlich für die satzungsgemäße und zielgerichtete Verwendung der Mittel.


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