Satzung
ARTIKEL XII: SATZUNGSÄNDERUNGEN
Auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der ordentlichen Mitglieder kann die Satzung durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Der Beschluss muss mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Über die Absicht, die Satzung zu ändern, und den Inhalt der Änderung, ist in der Einladung zur Mitgliederversammlung zu informieren.
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