Logo DWPN

Satzung
Add to favourites



ARTIKEL XIII: MITGLIEDSCHAFT BEI ANDEREN VEREINIGUNGEN


§1

Der Trägerverein Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit kann Mitglied polnischer, deut-scher und internationaler Organisationen/Institutionen werden, die mit ähnlicher Zielsetzung arbeiten.

§2

Den Beschluss hierüber fasst der Vorstand.


« zurück


SEITE MENU
HAUSBOOKS.pl
Hausbooks.pl
UNSERE PROJEKTE

CBMN




Kuźnia Młodych Liderów