Satzung
ARTIKEL XIII: MITGLIEDSCHAFT BEI ANDEREN VEREINIGUNGEN
§1
Der Trägerverein Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit kann Mitglied polnischer, deut-scher und internationaler Organisationen/Institutionen werden, die mit ähnlicher Zielsetzung arbeiten.
§2
Den Beschluss hierüber fasst der Vorstand.
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