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Satzung
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ARTIKEL XIV: AUFLÖSUNG DES TRÄGERVEREINS


§1

Die Auflösung des Trägervereins Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit kann nur durch den Beschluss einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die ausschließlich zu diesem Zweck einberufen worden ist, erfolgen.

Der Auflösungsantrag muss von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder unter-schrieben und beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand beruft die außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von acht Wochen nach Erhalt des Antrags ein.

§2

In der Einladung zur Mitgliederversammlung, die über die Auflösung beschließen soll, muss ausdrücklich auf den besonderen Zweck dieser Mitgliederversammlung hingewiesen werden.

§3

Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist über die Frage der Auflösung des Trägervereins beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer 2/3-Mehrheit.

§4

Der Vorstand ist für die Durchführung der Auflösung des Trägervereins verantwortlich.

§5

Das nach Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten noch vorhandene und nicht zweckgebundene Vermögen des Trägervereins sollte auf Vorschlag des Vorstands kraft Beschlusses der außeror-dentlichen Mitgliederversammlung an eine oder mehrere Institutionen/Organisationen übergeben werden, die sich sozialen und gemeinnützigen Satzungszielen widmen, insbesondere der Förderung der deutsch-polnischen Beziehungen.

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