Satzung
ARTIKEL VII: DAS KURATORIUM / DER PROGRAMMBEIRAT
- Der Programmbeirat ist ein Beratungs- und Begutachtungsorgan.
- Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehört die inhaltliche und politische Begleitung und Unter-stützung der Aktivitäten des Trägervereins Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit.
- Im Rahmen der Satzung hat das Kuratorium die Möglichkeit, dem Vorstand Projekt- bzw. Pro-grammvorschläge zu unterbreiten.
- Die Mitglieder des Kuratoriums werden auf Beschluss des Vorstands mit einfacher Mehrheit eingeladen.
- Im Falle der Annahme der Einladung zur Mitwirkung im Rahmen des Programmbeirats, erfolgt die Bestellung auf Beschluss des Vorstands mit einfacher Mehrheit.
- Das Kuratorium setzt sich aus natürlichen Personen zusammen. Die Anzahl seiner Mitglieder legt die Mitgliederversammlung fest.
- Das Kuratorium tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
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