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Satzung
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ARTIKEL VII: DAS KURATORIUM / DER PROGRAMMBEIRAT

  1. Der Programmbeirat ist ein Beratungs- und Begutachtungsorgan.
  2. Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehört die inhaltliche und politische Begleitung und Unter-stützung der Aktivitäten des Trägervereins Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit.
  3. Im Rahmen der Satzung hat das Kuratorium die Möglichkeit, dem Vorstand Projekt- bzw. Pro-grammvorschläge zu unterbreiten.
  4. Die Mitglieder des Kuratoriums werden auf Beschluss des Vorstands mit einfacher Mehrheit eingeladen.
  5. Im Falle der Annahme der Einladung zur Mitwirkung im Rahmen des Programmbeirats, erfolgt die Bestellung auf Beschluss des Vorstands mit einfacher Mehrheit.
  6. Das Kuratorium setzt sich aus natürlichen Personen zusammen. Die Anzahl seiner Mitglieder legt die Mitgliederversammlung fest.
  7. Das Kuratorium tritt mindestens einmal jährlich zusammen.


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