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"Deutsch als Hilfssprache in den Gemeinden und Kreisen der Woiwodschaft Oppeln"


Mit der Verabschiedung des Gesetztes über nationale und ethnische Minderheiten sowie über die Regionalsprache am 6. Januar 2005 wurde eine wichtige Etappe einer nach 1989 in Polen geführten Debatte über die Art und Weise der Regelung und des Schutzes der Rechte abgeschlossen, die diesen Bevölkerungsgruppen zustehen.

Nach zwei Jahren der Gültigkeit des Gesetzes zeigt sich, dass die Umsetzung gesetzlicher Regelungen nicht immer einfach ist, und zwar sowohl aus technischen, als auch gesellschaftlichen Gründen. Die Anwendung des Gesetzes erfordert in der Praxis Zeit, Vorbereitung, konstruktive Bildungsarbeit sowie die Förderung eines positiven Klimas der Öffentlichkeit.  Daher ist es wichtig zu vermitteln, dass die öffentliche Benutzung der deutschen Sprache in den Ämtern und Schulen keineswegs zur Regression der polnischen Sprache, Kultur und Identität in den Siedlungsgebieten nationaler und ethnischer Minderheiten führen muss.   

Widersprüchliche Emotionen rufen im besonderen Maße die rechtlichen Lösungen bezüglich der zweisprachigen Ortsschilder in Oberschlesien hervor. Ihre Einführung ist gerade für die deutsche Minderheit hier vor Ort von besonderer symbolischer Bedeutung, da sie Ausdruck einer sichtbaren Akzeptanz für die multikulturelle Geschichte und Zukunft dieser Region bedeutet. Die Rolle der deutschen Minderheit liegt darin, zu überzeugen, dass die symbolische Zweisprachigkeit, aber auch die Einführung der deutschen Sprache als Hilfssprache in zutreffenden Ämtern im bedeutenden Maße die Identität der Region bereichern kann. 

Deshalb veranstaltet das Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit gemeinsam mit dem Goethe-Institut in Krakau, dem Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen, der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien und dem Schlesischen Selbstverwaltungsverband einen Seminarzyklus: "Deutsch als Hilfssprache in den Gemeinden und Kreisen der Woiwodschaft Oppeln".

Das Ziel unseres Projekts ist es, eine Gruppe interessierter Kommunalpolitiker aus den Siedlungsgebieten der deutschen Minderheit in der Woiwodschaft Oppeln mit den Möglichkeiten der Einführung des Gesetztes über nationale und ethnische Minderheiten sowie über die Regionalsprache bekannt zu machen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei für die kommunale Politik der Beschluss des Gesetzes über die Benutzung der Minderheitensprache als Hilfssprache in den Ämtern. Die Umsetzung dieses Beschlusses stellt für die Kommunalpolitiker aus der Woiwodschaft Oppeln eine besondere Herausforderung dar, da ihre wirkungsvolle und effiziente Realisierung an sie neue finanzielle sowie technische Anforderungen stellt.  

In der durch das Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit geplanten Seminarreihe möchten wir den Teilnehmern die sozial-kulturelle Geschichte Oberschlesiens vermitteln, mit besonderer Berücksichtigung solcher Problemfelder, die mit den nationalen und ethnischen Minderheiten und dabei insbesondere mit der deutschen Minderheit und ihrer Rolle in der Region zusammenhängen. 

Das gesamte Projekt besteht aus sechs zweitägigen Seminaren, in deren Mittelpunkt Vorträge zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Oberschlesien sowie Deutschunterricht mit Schwerpunkt kommunale Fachsprache stehen.

Das erste Seminar findet im Zeitraum von 7.-8. November 2007 auf dem Schloss in Groß Stein statt.

Kontakt und nähere Informationen:

Beata Woźniak, Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit, ul. 1 Maja 13/2, Opole, Tel.: (077) 40 25 105, E-Mail: beata.wozniak@haus.pl

 

 

 

Mitveranstalter:

 

Partner:


Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften In Polen


Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien


Schlesischer Selbstverwaltungsverband

 

Das Projekt wird aus den Rückflussmitteln der Stiftung für die Entwicklung Schlesiens und Förderung lokaler Initiativen, die  von früheren Zuschüssen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland stammen, mitfinanziert



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