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Satzung
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ARTIKEL XV: SCHLUSSVORSCHRIFTEN


§1

Angelegenheiten, die in dieser Satzung nicht festgelegt wurden, werden durch polnische gesetzliche Vorschriften sowie bilaterale und multilaterale Verträge, an denen die Republik Polen beteiligt ist, geregelt.

§2

Diese Satzung wurde von den Gründungsmitgliedern am 5. Februar 1998 in Gliwice beschlossen und unterzeichnet. Satzungsänderungen wurden am 11. Mai 1998, am 25. Oktober 2000, am 23. Juni 2004, am 11. Januar 2005, am 21. April 2006 und am 11. Dezember 2006 vorgenommen.

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